Berliner Blindenhörbücherei gGmbH
Eine Bibliothek für Blinde? Natürlich! Hier können Blinde und Sehbehinderte geeignete Medien ausleihen und so am kulturellen und sozialen Leben teilhaben, genau wie Sehende!
Am 25. August 1958 wurde die „Berliner Hörbücherei für Zivil- und Kriegsblinde e.V.“ gegründet. Zunächst bezog die Einrichtung provisorische Räume in Berlin-Friedenau. Ab dem 7. Januar 1959 erfolgte immer mittwochs die Tonbandausgabe an die Berliner Hörerschaft. Wöchentlich wurden anfangs über 650 Titel ausgeliehen. Finanziell unterstützt wurde diese Bibliothek einerseits vom Allgemeinen Blindenverein und dem Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V., die auch als Träger der Bibliothek fungierten. Andererseits trat das Versorgungsamt mit finanziellen Mitteln ein. Aber ohne die aufopferungsvolle Arbeit von etlichen ehrenamtlichen Helfern wäre die Arbeit nicht zu stemmen gewesen. Auch heute noch ist die Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte auf die Hilfe der Ehremamtlichen angewiesen.
Heute ist die Berliner Blindenhörbücherei gGmbH eine feste Einrichtung, die ihren Nutzern ein breitgefächertes Hörbuch- und Hörfilmangebot bietet. Besonders die Eigenproduktionen erfreuen sich großer Beliebtheit, sowohl bei den Hörern als auch bei anderen Blindenhörbüchereien. Das liegt vor allem an der hohen Aufnahmequalität. Die steigenden Hörerzahlen sind der Bibliothek ein Ansporn, das Produktionsangebot zu erweitern, sofern es im personellen und finanziellen Rahmen liegt.
Die BHB verfügt über ein EDV-gestütztes Ausleihsystem. So können Hörerwünsche schnell und unkompliziert erfüllt werden. Online können die Nutzer durch das Titelangebot stöbern und bestellen.
Dem großen Interesse von Film und Fernsehen trägt die Bibliothek Rechnung, indem sie den Hörfilmbestand stetig ausbaut, trotz enger finanzieller und personeller Mittel.
Die Berliner Blindenhörbücherei gGmbH ist Mitglied in der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V. So können die Hörer alle Möglichkeiten der Fern- und Fremdausleihe nutzen. Alle Menschen die per Schwerbehindertenausweis oder ärztlichem Attest ihre Sehbehinderung nachweisen können, haben die Möglichkeit, kostenlos die Bücher der Berliner Blindenhörbücherei auszuleihen.